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Einsatzfahrzeuge setzen im Notfall Blaulicht und Martinshorn ein.
Die Nutzung dieser Sondersignale ist im Paragraph 38 der StVO
geregelt. Ebenfalls geregelt wird dort das Verhalten anderer
Verkehrsteilnehmer wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen nähern.

§ 38 StVO:
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet
werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu
verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzfahrzeug
das Wegerecht, d. h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie
Bahn zu schaffen!

Wie begegnet man Einsatzfahrzeugen
richtig?
Ruhe bewahren!
Woher kommen die Signale?
In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
Wie viele Fahrzeuge sind es?
| Einspurige Fahrbahn |
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Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts
an den jeweiligen Fahrbahnrand. |
| Zwei- und mehrspurige
Fahrbahnen |
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Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung,
fahren die linken Fahrzeuge nach links und alle weiteren
Fahrzeuge nach rechts. |
| Entgegenkommende
Einsatzfahrzeuge |
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Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts
ausweichen, Tempo verringern und ggf. ausweichen. |
| Einsatzfahrzeuge auf
gleicher Höhe |
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Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit
verringern und Einsatzfahrzeug ggf. einscheren lassen. |
| Rote Ampel |
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vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen, ggf. auch über
die Haltelinie fahren, wenn es der verkehr zulässt. Schon ein
Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen
und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten. |
| Fußgänger und
Radfahrer |
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Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge
passieren lassen und dabei auf einige Vorrechte verzichten. |
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